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📅 10.10.2026 🏷️ Sachsen-AnhaltAfDDemokratie

Zäsur in Sachsen-Anhalt: Die AfD stellt den Landtagspräsidenten – und die CDU ringt um ihren Kurs

Zäsur in Sachsen-Anhalt: Die AfD stellt den Landtagspräsidenten – und die CDU ringt um ihren Kurs

📷 Picsum/Unsplash

Die konstituierende Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag einen Satz produziert, den es in diesem Land noch nie gab: Die AfD stellt den Landtagspräsidenten. Tobias Rausch wurde in Magdeburg mit 48 Stimmen gewählt. Formal ist das ein einwandfreier Vorgang – die Mehrheit des Hauses entscheidet, so funktioniert Parlamentarismus. Nur: AfD und BSW kommen zusammen auf 44 Sitze. Es müssen also mindestens vier Stimmen aus anderen Fraktionen dazugekommen sein. Geheim abgestimmt wurde auch noch, also weiß offiziell niemand, von wem.

Eine Empfehlung, die keine war

Die CDU-Fraktion hatte ihren Abgeordneten empfohlen, sich zu enthalten. Bei 14 mitwirkenden CDU-Abgeordneten hätte das 14 Enthaltungen bedeutet. Gezählt wurden fünf. Diese Differenz ist der ganze Skandal in Zahlenform – und sie ist kein Betriebsunfall, sondern das Ergebnis einer Vorbereitung, die genau dorthin führen musste: Ministerpräsident Sven Schulze hatte seinen Parteikollegen die Enthaltung vorab öffentlich nahegelegt. Kein Wähle, kein Ablehnen – Enthaltung. Das ist die diskreteste Art, in geheimer Abstimmung ein Ergebnis zu ermöglichen, ohne es verantworten zu müssen. Wer Enthaltung empfiehlt, sagt nicht „wählt die AfD", aber er nimmt billigend in Kauf, dass andere es für ihn tun. Genau so ist es gekommen. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Sepp Müller hat Schulze für genau diese Empfehlung öffentlich kritisiert – und will im Dezember selbst den Landesvorsitz der Partei übernehmen. Man kann das als Aufarbeitung lesen. Man kann es auch als Personaldebatte lesen, die sich der Sache bedient.

Die Kosten tragen nicht die anderen

Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, hat Konsequenzen gefordert: Wenn CDU-Abgeordnete den AfD-Kandidaten gewählt haben, erwarte er ein Parteiausschlussverfahren – und das müsse auch für künftige Abstimmungen gelten. Die Bundestagsabgeordnete Serap Güler sagt, man brauche „das jetzt auch nicht schönreden". Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dem Hinweis, dass hier der eigentliche Preis verhandelt wird: die Glaubwürdigkeit der Mitte. Die CDU hat über Jahre die Abgrenzung zur AfD zur Norm erhoben. Wenn diese Norm in der ersten geheimen Abstimmung fällt, dann nicht, weil 44 Abgeordnete von AfD und BSW geschlossen für ihren Kandidaten stimmten – das ist deren gutes Recht und war zu erwarten. Sie fällt, weil Abgeordnete der eigenen Fraktion die Empfehlung ihrer Führung nicht eingehalten haben, und weil die Führung eine Empfehlung ausgesprochen hat, die erkennbar darauf angelegt war, nicht eingehalten zu werden. Und dann ist da die strukturelle Aporie: Die geheime Wahl schützt das freie Mandat – und macht gleichzeitig jede Aufarbeitung fast unmöglich. Für ein Parteiausschlussverfahren braucht man Nachweise. Bei geheimer Wahl gibt es sie nicht, jedenfalls nicht ohne Geständnis. Gefordert wird also ein Verfahren, das nach Beweislastregeln geführt werden müsste, die die Abstimmungsform selbst ausgehebelt hat.

Merz, die Nebelkerze und die offene Wahlanfechtung

Bundeskanzler Friedrich Merz hat vor „voreiligen Schlussfolgerungen" gewarnt und die Möglichkeit einer „False-Flag-Operation" anderer Fraktionen ins Spiel gebracht. Formal hat er recht: Ohne Einblick in die Stimmzettel ist nichts bewiesen. Politisch aber ist es der Versuch, eine Zahl zu relativieren, die eine ziemlich klare Sprache spricht – fünf statt vierzehn. Und der Gedanke, andere Fraktionen könnten den AfD-Kandidaten gewählt haben, um die CDU zu beschädigen, ist eine Unterstellung ohne jeden Beleg; sie richtet sich zugleich gegen die eigene Regierungslogik, denn die Wahl war nach Angaben aus Verhandlungskreisen auch Thema im Koalitionsausschuss von Union und SPD. Parallel läuft ohnehin ein zweites Verfahren: Die Wahl selbst steht wegen des Vorwurfs im Raum, die AfD habe ihren Wahlkampf unzulässigerweise aus Fraktionsgeldern mitfinanziert, Kandidaten seien zugleich als Parteikandidaten und als Mandatsinhaber aufgetreten. Ob das gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt, prüft der Wahlprüfungsausschuss und danach das Landesverfassungsgericht – mit einer Klärung ist realistisch erst 2028 zu rechnen. Bis dahin bleibt eine gewählte Regierung im Amt und ein gewählter Landtagspräsident im Amt. Das ist der Normalfall deutscher Verfahrensdauer, und es ist genau das Problem: Rechtliche Klarheit kommt, wenn die politische Wirkung längst eingetreten ist.

Zwei Seiten, und beide haben einen Punkt

Aus Sicht der AfD ist das ein legitimer Erfolg. Sie hat einen eigenen Kandidaten aufgestellt, das BSW hatte Unterstützung angekündigt, und die Mehrheit des Hauses hat entschieden. Dass ausgerechnet die CDU – die über Jahre jede Zusammenarbeit ausgeschlossen hat – jetzt auf Wählerstimmen aus den eigenen Reihen angewiesen war, um das Ergebnis zu erklären, ist für die AfD die beste Bestätigung ihrer Erzählung, die Ausgrenzung sei nicht mehrheitsfähig. Man muss diese Erzählung nicht teilen, aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass sie von den Zahlen gestützt wird. Die andere Seite hat ebenfalls einen Punkt: Das Amt des Landtagspräsidenten ist protokollarisch das zweithöchste im Land. Wer es innehat, leitet die Plenarsitzungen, übt Ordnungsgewalt aus und muss über den Fraktionen stehen. Ein Präsident, der mit den Stimmen eines Teils des Hauses gewählt wurde, den er eigentlich repräsentieren soll, startet mit einem strukturellen Autoritätsdefizit – nicht wegen seiner Person, sondern wegen der Umstände seiner Wahl. Auch das ist eine Bringschuld, die bei jenen liegt, die das ermöglicht haben.

Fazit: Nicht das Amt ist die Zäsur, sondern die Norm

Die Zäsur in Sachsen-Anhalt ist nicht, dass ein AfD-Politiker ein Präsidentenamt bekleidet – Ämter werden gewählt, das ist Demokratie. Die Zäsur ist die Verschiebung dessen, was als normal gilt: dass eine Fraktionsführung eine Enthaltungsempfehlung ausspricht, die sie nicht durchsetzen kann oder will; dass Enthaltung in geheimer Wahl zur bequemsten Form der Zustimmung wird; dass ein Kanzler Verdachtslagen gegen die eigene Partei formuliert statt Zahlen zu erklären. Ja, es gibt Verfahren – Wahlanfechtung, Parteiausschluss, Wahlprüfung. Dass sie existieren, ist gut, und nichts davon sollte man vorschnell als erledigt betrachten. Aber ein Verfahren, das zwei Jahre bis zur Klärung braucht, ist keine Antwort auf einen Vorgang, der an einem Nachmittag das Vertrauen in die Selbstbindung einer Regierungspartei beschädigt. Wer wissen will, wie Demokratie erodiert, muss nicht auf die Ränder schauen. Es reicht, die Mitte beim Ausweichen zu beobachten.

Quelle: tagesschau.de – CDU-Reaktionen nach Wahl in Sachsen-Anhalt

Quelle: Verfassungsblog – Zur Wahlanfechtung in Sachsen-Anhalt

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