Verhaltensscanner in Berlin: Das Ende der anonymen Nutzung des öffentlichen Raums

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Wer in Berlin am Kottbusser Tor aus der U-Bahn steigt, wird künftig nicht mehr nur gefilmt. Er wird analysiert.
Denn dort beginnt in Kürze ein zunächst vierwöchiges Pilotprojekt, bei dem eine Software die Aufnahmen der polizeilichen Videokameras permanent daraufhin auswertet, ob darin vorgegebene Verhaltens- oder Bewegungsmuster zu erkennen sind. Ein Verdacht, eine Straftat oder auch nur ein identifizierbarer Anlass ist dafür nicht nötig. Nach dem Pilotlauf soll ausgeweitet werden: Alexanderplatz und Warschauer Brücke im kommenden Jahr, der Görlitzer Park 2027, dazu Objektschutz rund um das Rote Rathaus, den Sitz der Senatsverwaltung für Inneres und das Jüdische Museum. Der Auftrag liegt beim Konzern Adesso SE, die Software liefert die Staige GmbH. Allein für das Kottbusser Tor nennt die Senatsverwaltung Gesamtinvestivkosten von 1.888.000 Euro, dazu jährliche Betriebskosten von 349.000 Euro.
Kein Gesichtsscanner – aber auch keine Garantie
Das Gesetz verbietet in Berlin die biometrische Fernidentifizierung, also Gesichts- oder Gangerkennung, und den automatisierten Auslöser behördlicher Maßnahmen. Der Verhaltensscanner darf also nicht sagen, wer da läuft – nur, dass etwas läuft, das in ein vorgegebenes Muster passt. Und genau hier liegt das Problem. Erlaubt bleibt die retrograde Auswertung gespeicherter Aufzeichnungen über bis zu einen Monat, also die anlassbezogene Identifizierung im Nachhinein und die händische Profilbildung. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hält außerdem fest, dass sich falschpositive Alarme „nicht vollständig ausschließen“ lassen. Ein System, das Unbeteiligte markiert und deren Aufnahmen einen Monat aufbewahrt, ist keine Randnotiz der Sicherheitsarchitektur. Es ist ein Grundrechtseingriff auf Vorrat.
Die Hürden sind niedrig
Kamp verweist auf § 17a des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes: Was ein „kriminalitätsbelasteter Ort“ ist, entscheidet der Senat – es genügt, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dort würden Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet oder verübt. Bei solchen Orten handelt es sich um öffentliche Räume in der Innenstadt, die täglich von vielen zehntausend Menschen genutzt werden. Kamps Fazit ist ungewöhnlich deutlich: „Eine Videoüberwachung dieser Orte führt dazu, dass sehr viele Menschen erfasst werden, die sich dort aufhalten, ohne dass diese für die Überwachungsmaßnahme einen Anlass gesetzt haben.“ Und weiter: „Ich sehe die Gefahr, dass große Teile der Berliner Innenstadt kaum unüberwacht passiert werden können und die Möglichkeit der anonymen Nutzung des öffentlichen Raums, die eigentlich selbstverständlich sein müsste, verschwindet.“
Sicherheit hat ihren Preis – aber wer zahlt ihn?
Natürlich ist Kriminalität an Brennpunkten real, und natürlich wünschen sich Anwohner und Gewerbetreibende, dass etwas geschieht. Die Polizei bekommt mit Verhaltenserkennung ein Werkzeug, das schneller auf Muster reagiert als jede Einsatzwagenbesatzung. Das ist die eine Seite. Die andere: Zuerst wird investiert und ausgeweitet, evaluiert wird später – wenn überhaupt. Die vier Wochen Test am Kottbusser Tor haben noch nicht begonnen, da stehen Alexanderplatz, Warschauer Brücke und Görlitzer Park schon im Plan, und auch die Objektschutz-Standorte sind terminiert. Wie will die Politik die Verhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Überwachung begründen, wenn sie die Ergebnisse des ersten Piloten nicht abwartet? Bezahlt wird das nicht nur mit 1,9 Millionen Euro Anschaffung und 349.000 Euro Betriebskosten pro Jahr, sondern mit einem Stück Freiheit im Alltag. Wer sich beobachtet fühlt, verhält sich anders: das Treffen mit Freunden, die Versammlung, der Umweg, das unangepasste Verhalten.
Anonymität im öffentlichen Raum ist keine technische Randfrage, sondern die Grundlage einer freien Gesellschaft. Sie schützt den, der auffällt, den, der kritisiert wird, den, der gerade verliert – und sie schützt das unbeobachtete Gespräch. Demokratie stirbt selten im Ausnahmezustand. Sie stirbt in der Normalisierung, in der jede Ausweitung zum Präzedenzfall wird und der nächste Standort nur noch eine Frage der Haushaltslage ist. Berlin sollte die vier Wochen abwarten, die Zahlen offenlegen und diskutieren, was im öffentlichen Raum künftig auswertbar sein soll. Die Alternative ist eine Innenstadt, die täglich Zehntausende erfasst, ohne einen einzigen Grund dafür zu haben.
Quelle: netzpolitik.org
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