Suchpläne statt Verdacht: Wie die EU die anlasslose Chatkontrolle dauerhaft machen will

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Am 29. September verhandeln Rat, Parlament und Kommission in Brüssel im Trilog über die dauerhafte EU-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch – kurz CSAR. Auf dem Tisch liegt ein neuer Begriff, der betont harmlos klingt: „Suchplan“. Wer die geleakten Ratsdokumente liest, erkennt schnell, dass es sich um die alte anlasslose Chatkontrolle mit neuem Etikett handelt. Nicht der Verdacht auf eine Straftat soll die Durchsuchung privater Nachrichten auslösen, sondern eine behördliche Anordnung, die ganze Teile eines Dienstes für Monate zum Scan-Gebiet erklärt.
Ein neues Wort für ein altes Problem
Nach Angaben des früheren EU-Abgeordneten und Bürgerrechtlers Patrick Breyer sehen die „Suchpläne“ vor, dass Behörden Anbieter für mehrere Monate ermächtigen, bestimmte Bereiche ihrer Dienste zu durchsuchen – ausdrücklich einschließlich privater Chats und E-Mails. Der Rat verkauft das als Eingrenzung: Es gehe ja nur um „Teile eines Dienstes“. Breyer hält dagegen: „In der Praxis bedeuten die vorgeschlagenen ‚Suchpläne‘ für ‚Teile eines Dienstes‘ immer noch das Scannen von Millionen unschuldiger Nutzer ohne individuellen Verdacht.“ Und genau das ist der Kern der Sache. Eine Eingrenzung, die Millionen Unbeteiligte erfasst, ist keine Eingrenzung, sondern eine Beschreibung des Problems.
Wie es dazu kam
Die EU hangelt sich seit Jahren von Übergangsregelung zu Übergangsregelung. Seit 2021 erlaubte die Verordnung (EU) 2021/1232 großen Diensten, unverschlüsselte Nachrichten freiwillig und automatisiert nach Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Anfang April 2026 lief diese Ausnahme aus, weil Parlament und Mitgliedstaaten sich nicht auf eine Verlängerung einigen konnten. Die großen US-Plattformen scannten trotzdem weiter – ohne europäische Rechtsgrundlage, gestützt auf US-Recht. Im Juli machte das Europäische Parlament den Weg dann per Eilverfahren frei: Nur 276 Abgeordnete stimmten dafür, 314 dagegen. Weil in der zweiten Lesung jedoch nicht die einfachen Gegenstimmen zählen, sondern eine aktive Ablehnung durch die absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten, galt der Vorschlag der Mitgliedstaaten trotzdem als angenommen. Breyer nannte das eine Farce. Zwei Dinge sind daran bemerkenswert: Erstens war dasselbe Parlament im März noch gegen die Verlängerung. Zweitens hat eine Mehrheit der Abgeordneten gegen etwas gestimmt, das nun gilt. Wer in Brüssel über Verfahrenstricks klagt, sollte sich an solchen Vorgängen messen lassen – der Preis ist nicht nur Freiheit, sondern auch Vertrauen in die Demokratie.
Was die Massenscans tatsächlich liefern
Die Befürworter argumentieren mit dem Kinderschutz, und ihr Argument ist nicht von der Hand zu weisen: Ohne die Regelung fehle Plattformen die Rechtsgrundlage, um Missbrauchsmaterial zu melden und zu löschen. Das ist ein echtes Schutzinteresse, keine Nebelkerze. Allerdings muss man sich die Zahlen ansehen, die aus diesen Verfahren kommen. Breyer zufolge sind 75 Prozent der gemeldeten Chats strafrechtlich nicht relevant, beim BKA liegt der Anteil bei 52 Prozent – nach Angaben des WDR zuletzt bei 48 Prozent. Rund 99 Prozent der von Meta gemeldeten Inhalte bestehen aus bereits bekanntem Material, mit dem sich laufender Missbrauch in aller Regel nicht stoppen lässt. Bei einzelnen Anbietern liegen die Fehlerquoten der Filter bei bis zu 20 Prozent. Und in Deutschland richten sich 40 bis 53 Prozent der entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen Minderjährige selbst, teils wegen einvernehmlichen Sextings – über 20.000 Jugendliche waren 2025 betroffen. Das ist der eigentliche Skandal: Ein Instrument, das vorgibt, Kinder zu schützen, produziert Ermittlungen gegen Kinder und bindet genau die Polizeikapazität, die für die Jagd auf echte Täter fehlt. Selbst der Kinderschutzbund fordert deshalb gezielte Ermittlungen statt anlassloser Durchleuchtung.
Rechtlich wackelig – und bald vor dem EuGH
Auch juristisch ist der Ratsvorschlag auf dünnem Eis. Eine interne Analyse des Juristischen Dienstes des Rates von 2023 kommt zu dem Schluss, dass bereits das Scannen nur eines Teils eines Dienstes als allgemeine und unterschiedslose Überwachung eingestuft werden könnte. Wenn selbst die eigenen Juristen der Mitgliedstaaten das Risiko sehen, dass eine Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof scheitert, dann ist sie kein solider Kompromiss, sondern ein Verwaltungsakt auf Zeit. Im Februar 2026 forderten die europäischen Datenschutzbehörden die Gesetzgeber auf, vollständig und endgültig auf die Chatkontrolle zu verzichten. Interessant daran: Diesen Appell tragen die Stellen mit, die den Datenschutz in Europa durchsetzen – nicht Aktivisten, sondern Aufsicht.
Die Alternative liegt seit Jahren vor
Es gibt einen anderen Weg, und er ist weder neu noch unerprobt. Das Parlament will Durchsuchungen privater Kommunikation nur bei richterlicher Anordnung und nur gegen konkrete Personen oder Gruppen zulassen, bei denen ein begründeter Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch besteht. Spanien arbeitet bereits mit richterlichen Anordnungen gegen bestimmte Personen, Portugal konzentriert sich auf Menschen mit einschlägigen Vorstrafen, und die Europol-Operation „Alice“ zeigt, was gezielte Ermittlungen erreichen können. Bemerkenswert ist ein Satz, den man in der Debatte selten hört: Einen Beleg dafür, dass Massenscans zu einer höheren Zahl von Verurteilungen geführt hätten, konnte auch die federführende EU-Kommission bislang nicht liefern. Wer ein Grundrecht flächendeckend einschränkt, sollte diese Frage zuerst beantworten – nicht nach zehn Jahren.
Der Trick mit dem Zombie
Besonders aufschlussreich ist ein zweites Dokument aus dem Rat. Es enthält bereits einen Ausweg für den Fall, dass die Verhandlungen über private Kommunikation scheitern: Dann könnte man private Chats aus Teilen der dauerhaften Verordnung herausnehmen – und die bestehende Übergangsregelung einfach als Grundlage für weiterlaufende freiwillige Scans bestehen lassen. Das ist der eigentliche Trick. Es gibt dann keinen Sieg der Bürgerrechte, sondern einen Stillstand mit Verfallsdatum: Die befristete Ausnahme gilt bis zum 3. April 2028, das Problem bleibt, und die Debatte beginnt in zwei Jahren von vorn. Ein tot geglaubtes Gesetz kommt so als Zombie zurück – nur diesmal in den dauerhaften Regeln versteckt. Die gute Nachricht immerhin: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste sind von der aktuellen Ausnahme ausdrücklich ausgenommen, und auch das Scannen direkt auf dem Smartphone vor dem Versand ist bisher nicht vorgesehen. Betroffen sind vor allem unverschlüsselte Dienste – Direktnachrichten auf Instagram, Snapchat und Discord, Mails über Gmail und iCloud. Wer verschlüsselt chattet, ist bis auf Weiteres außen vor.
Freiheit braucht den Verdacht als Voraussetzung, nicht als Ausnahme
Die entscheidende Frage des Trilogs ist nicht, ob Kindesmissbrauch bekämpft werden muss – das steht außer Frage. Die entscheidende Frage ist, ob ein Rechtsstaat dafür die Unschuldsvermutung für alle aufhebt, um einigen wenigen Tätern anlasslos nachzustellen. Die Erfahrung mit den bisherigen Scans ist eindeutig: viel Datenrauschen, wenig Verurteilungen, teure Ermittlungen gegen Jugendliche statt gegen Täter. Wer Kinder wirklich schützen will, setzt auf richterliche Anordnungen, auf Verdacht, auf Ermittlungsarbeit. Die „Suchpläne“ sind das Gegenteil: Sie machen die Ausnahme zur Regel und nennen es einen Plan. Der Preis dafür zahlen alle – in Freiheit, in Vertrauen und in einer Sicherheit, die durch Datenberge nicht größer wird. Der Trilog am 29. September entscheidet, ob Europa diesen Preis ein zweites Mal zahlt.
Quelle: computerbase.de – Chatkontrolle: EU-Rat drängt auf „Suchpläne“ für private Chats
Quelle: wdr.de – Chatkontrolle: Was auf Nutzer zukommt – und was nicht
Quelle: netzpolitik.org – Interne Dokumente: EU-Staaten wollen Chatkontrolle-Zombie zurückbringen
Bildnachweis: © Picsum/Unsplash
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