Hanning, der BND und die zahnlose Kontrolle: Warum der Geheimdienst-Skandal die Überwachungsreform nicht stoppt

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Als am Dienstag die Nachricht einschlug, dass gegen August Hanning, von 1998 bis 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes, wegen Spionagevorwürfen Haftbefehl erging, war das in Berlin mehr als eine Meldung. Es ist die Pointe einer Karriere: Der Mann, der den Auslandsnachrichtendienst sieben Jahre lang führte, der nach dem 11. September 2001 an der Seite von Wolfgang Schäuble die bis heute gültigen „Anti-Terror-Gesetze" mit auf den Weg brachte und später als beamteter Staatssekretär im Bundesinnenministerium das umkämpfte BKA-Gesetz samt Staatstrojanern mitverantwortete, sitzt nun selbst in Untersuchungshaft. Der Vorwurf des Generalbundesanwalts lautet unter anderem landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und Spionage – er könnte demnach noch lange nach seiner Amtszeit an höchst sensible Informationen gelangt sein und sie an fremde Dienste weitergegeben haben.
Wer kontrolliert, wenn die Kontrolleure schweigen?
Bemerkenswert ist weniger der Einzelfall als das, was er über das System verrät. Hanning war im Parlamentarischen Kontrollgremium und in mehreren Untersuchungsausschüssen ein gern geladener, aber selten ergiebiger Zeuge – berüchtigt für „Erinnerungslücken" und das gezielte Verschweigen von Informationen. Der langjährige Kontrolleur Hans-Christian Ströbele hielt ihm entgegen, Geheimhaltung sei keine „Lizenz zum Lügen", und kassierte dafür eine Rüge des Ausschussvorsitzenden. Der Ausschuss, ohnehin als zahnlos verschrien und selbst geheim tagend, blieb folgenlos.
Und genau in diesem Moment, in dem sich zeigt, wie tief das Kontrolldefizit reicht, soll der Bundestag die nach den Worten der Kanzleramtsministerin Nina Warken „größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste" beschließen. Der Entwurf vom Juli gibt BND und Verfassungsschutz deutlich mehr Befugnisse: mehr Hacking, automatisierte Massendatenanalysen – auch mit KI und unter Einbeziehung besonders sensibler biometrischer Daten – und eine noch längere, umfangreichere Auswertung der Telekommunikation durch den BND. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Diensten wird aufgeweicht; die Kontrolle dagegen wird nicht gestärkt, sondern nur umgebaut: Sie wandert stärker zu einem Unabhängigen Kontrollrat aus neun Juristen, die hinter verschlossenen Türen prüfen. Gleichzeitig soll die unabhängige Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten und seine Fachabteilung wegfallen. Die Humanistische Union spricht von „Kontrolllücken", die der Entwurf hinterlässt.
Der Preis: Rechtsschutz, Transparenz – und Vertrauen
Man muss das nüchtern benennen: Jede Ausweitung von Überwachungsbefugnissen hat einen Preis, und die Rechnung zahlen nicht die Dienste. Betroffene erfahren von Überwachungsmaßnahmen kaum etwas, weil Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten wegen der tiefgreifenden Geheimhaltung praktisch nicht durchsetzbar sind oder gar nicht erst existieren. Ein individueller Rechtsschutz ist damit kaum möglich – und ausgerechnet die eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die dieses strukturelle Defizit bisher ausgleichen sollte, soll nun entmachtet werden. Ein zahnloses Kontrollgremium, ein bald noch mächtigerer Dienst und weniger unabhängige Aufsicht: Das ist das Gegenteil von dem, was der Fall Hanning eigentlich erzwingen müsste.
Die „Ja, aber"-Frage
Ja, Nachrichtendienste brauchen handlungsfähige Instrumente. Terrorismus, Spionage und hybride Angriffe sind real, und niemand kann ernsthaft wollen, dass der BND bei der Abwehr von Anschlägen blind ist. Die Reform geht zudem auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück – sie ist also nicht reine Willkür, und die Nachbesserungsfrist läuft bis Ende des Jahres. Seit März 2025 liegt darüber hinaus eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das aktuelle BND-Gesetz vor, auch das spricht für Bewegung statt Stillstand.
Aber genau deshalb ist die Verkürzung so fragwürdig: Wer Befugnisse massiv ausweitet, das Trennungsgebot antastet und gleichzeitig die Kontrolle zurechtstutzt, verkauft Aufrüstung als bloße Anpassung. Sicherheitspolitiker argumentieren seit Jahren, strengere Kontrolle sei gefährlich, weil ausländische Partner sonst „den Datenhahn zudrehen". Hanning selbst hat diese Sorge 2020 in einem alarmistischen Bild-Beitrag mit dem Titel „Absurdistan in Karlsruhe!" vorgetragen – das Bundesverfassungsgericht blieb davon unbeeindruckt und verordnete dem BND eine hauptamtliche, gerichtsähnliche Kontrolle. Dass ausgerechnet ein Mann, der jahrelang gegen mehr Kontrolle anschrieb, nun selbst zum Verdächtigen wird, ist kein Zufall. Es ist der Beleg dafür, dass Aufsicht kein Misstrauen ist, sondern die Bedingung dafür, dass Macht überhaupt legitim bleibt.
Fazit: Kontrolle ist kein Misstrauen – sie ist die Bedingung
Die Forderung des Kontrollgremiumsvorsitzenden Marc Henrichmann nach „lückenloser Aufklärung" ist richtig – und wird vermutlich so folgenlos bleiben wie bei früheren BND-Skandalen. Was fehlt, ist keine weitere Untersuchung, sondern eine Regel, die dem Treiben echte Grenzen setzt. Man könnte klein anfangen: mit einem Verbot, dass Geheimdienstchefs nach Ende ihres Dienstes ihr schutzwürdiges Wissen versilbern. Eine solche Regel sucht man im Entwurf vergebens, obwohl Hanning genau diese Grauzone exemplarisch vorgeführt hat – vom BND-Präsidenten über den Motorola-Lobbyisten und Aufsichtsrat der Bundesdruckerei bis zum Berater eines Unternehmens, an dem auch der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen mitwirkte. Eine Demokratie, die ihre Geheimdienste immer mächtiger und ihre Kontrolleure immer zahnloser macht, gibt genau das preis, wofür sie einmal angetreten ist: die Kontrolle der Macht durch die Öffentlichkeit. Der Fall Hanning ist kein Betriebsunfall. Er ist die Quittung.
Quelle: netzpolitik.org – Geheimdienstreform: BND-Skandal zur Unzeit
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