Geheimdienstreform im Bundestag: Deutschlands Nachrichtendienste sollen künftig hacken, sabotieren und Falschinformationen verbreiten

📷 Picsum/Unsplash
Der Bundestag berät an diesem Donnerstag in erster Lesung über die umfassendste Ausweitung der Nachrichtendienst-Befugnisse seit Jahrzehnten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will BND und Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr nur beobachten lassen, sondern aktiv kämpfen lassen: Die Dienste sollen die Infrastruktur von Angreifern stören, gezielt gegen sie gerichtete Falschinformationen streuen und ihre Datensammlung und -auswertung deutlich ausweiten dürfen. Die Begründung der Bundesregierung: außenpolitische Bedrohungen und befreundete Staaten, die längst weiter seien als Deutschland. Die Kritik reicht von Grünen und Linken über die Bundesdatenschutzbeauftragte bis zu FDP-Chef Wolfgang Kubicki, der von einem „historischen Tabubruch" spricht.
Vom Beobachter zum Kämpfer
Das ist die eigentliche Zäsur dieser Reform — und sie hat einen Namen, der in der Debatte zu selten fällt: Auftrag. Ein Inlandsgeheimdienst, der Falschinformationen verbreitet, ist kein Aufklärer mehr, sondern ein Akteur im Informationskrieg. Wer Desinformation als Waffe einsetzt, verliert den Anspruch, sie nur zu bekämpfen. Und er beschädigt genau das, was er schützen soll: das Vertrauen der Bürger in staatliche Informationen. Wie soll man künftig einer amtlichen Warnung vor Falschmeldungen noch glauben, wenn der Staat selbst zur Tarnung lügen darf — und es nicht einmal zugeben muss?
Dazu kommt die technische Seite. Wer fremde Infrastruktur stören will, braucht Schadsoftware; wer Schadsoftware in Stellung bringt, braucht Lücken und Zugänge, die auf fremden Systemen liegen. Deutschland hat mit dem BSI gerade erst eine Behörde geschaffen, die Sicherheitslücken meldet, statt sie zu horten. Eine Reform, die denselben Staat gleichzeitig Lücken sammeln lässt, hebelt diese Linie aus — nur eben an anderer Stelle.
Der Preis dieser Sicherheit
Die Rechnung zahlt der Steuerzahler in mehrfacher Hinsicht. Erstens finanziell: Ausbau von Technik, Personal und Rechtsabteilungen, die solche Einsätze genehmigen und dokumentieren müssen. Zweitens, und viel teurer, in Freiheitsrechten. Ein Staat, der hacken, sabotieren und täuschen darf, braucht Kontrolle — aber Kontrolle ist genau das, was die bisherigen Aufsichtsgremien schon heute nur eingeschränkt leisten. Wenn Kontrolleure auf Geheimgenehmigungen angewiesen sind, ist die Aufsicht so gut wie das Wohlwollen des Innenministeriums, dem das BfV weisungsunterstellt ist.
Die Gegenprobe
Man muss die Reform nicht als Skandal abtun. Es gibt ein ernstes Argument: Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine läuft längst auch im Netz, und deutsche Behörden dürfen heute Angriffe im Wesentlichen abwehren, nicht im Zielraum unterbinden. Wer Tätern hinterherräumt, spart nicht — er zahlt später. Und ja: Frankreich (Loi de renseignement), Großbritannien (Investigatory Powers Act) und die USA operieren an dieser Grenze seit Jahren. Deutschland wäre also nicht der erste Staat, der sie überschreitet.
Aber die „Ja, aber"-Formel gilt in beide Richtungen. Nur weil andere es tun, ist es nicht richtig. Und die zentrale Frage stellen die Kritiker zu Recht: Wer prüft, ob eine „ausländische Cyberoperation" nicht doch gegen Oppositionelle, Journalisten oder unbequeme Forscher im Inland verwendet wird? Die Antwort der Koalition lautet bislang: Richtervorbehalt und Parlamentarisches Kontrollgremium. Beides hat in der Vergangenheit nicht verhindert, dass Affären — von NSU bis zum Bundespolizei-Skandal — erst durch Zufall öffentlich wurden.
Der eigentliche Skandal
Der Skandal ist weniger die Ausweitung der Befugnisse als deren Geschwindigkeit und Begleitmusik. Am selben Donnerstag beraten dieselben Abgeordneten über eine Widerspruchsregelung bei der Organspende (58 Abgeordnete warnen in einem Gegenantrag vor einem „schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht"), über eine höhere Tabaksteuer und über einen günstigeren Führerschein. Wichtige Freiheitsfragen werden en passant mitbehandelt, weil die Legislaturperiode endet. Für ein Gesetz, das den Kern des Rechtsstaats berührt, ist das ein miserables Verfahren — und für eine Demokratie ein schlechtes Zeichen.
Wer die Dienste stärken will, muss zuerst ihre Kontrolle stärken. Sonst baut man sich auf Vorrat genau die Instrumente, vor deren Missbrauch die Demokratie sich schützen soll. Die erste Lesung ist kein Beschluss — sie ist die letzte gute Gelegenheit, die Frage nach dem Preis laut zu stellen.
Quelle: zeit.de – Nachrichtendienste-Reform: BND und Verfassungsschutz sollen aktiver werden
💬 Zur Diskussion: Tritt unserer Free Speech Forever Telegram-Gruppe bei!