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📅 18.09.2026 🏷️ VersammlungsfreiheitPolizeiÜberwachung

Fotografiert, weil sie ein Transparent trug: Klage gegen die Berliner Polizei

Fotografiert, weil sie ein Transparent trug: Klage gegen die Berliner Polizei

📷 Picsum/Unsplash

Wer am 20. September 2025 in Berlin mit einem Transparent auf die Straße ging, konnte damit rechnen, fotografiert zu werden – nicht, weil er etwas angestellt hätte, sondern weil er eine Meinung sichtbar machte. Genau dagegen klagt jetzt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Klägerin ist eine Demonstrantin, die ein Schild mit der Aufschrift „Abtreibung legalisieren" trug und von der Polizei gezielt ins Visier genommen wurde. Auf Nachfrage bei einem Beamten erfuhr sie, was bis dahin nicht öffentlich war: Die Polizei war intern angewiesen, alle Plakate und Transparente mit politischen Botschaften zu fotografieren – ohne jede Prüfung, ob überhaupt ein Straftatverdacht besteht.

Ein Generalverdacht, der alle trifft

Das ist der Kern dieses Falls, und er ist größer als ein einzelnes Foto. Die Anweisung unterschied nicht zwischen verbotenen Parolen und zulässiger Kritik. Wer gegen die Wehrpflicht, für Klimaschutz oder gegen den Kanzler demonstrierte, landete nach demselben Muster in polizeilichen Bilddateien. Der Staat muss dabei nicht einmal jemanden verfolgen, damit es wirkt: Es genügt, dass Menschen wissen, dass ihre Fotos gemacht werden. Die GFF nennt das den Chilling Effect – und er ist keine Erfindung von Grundrechtstheoretikern, sondern Psychologie. Wer damit rechnen muss, mit Namen und Gesicht in einer Datenbank aufzutauchen, lässt das nächste Plakat zu Hause. Und wer kein Plakat mehr mitbringt, hat von seiner Versammlungsfreiheit nur noch die Erlaubnis übrig, als Masse auf einer Wiese zu stehen.

Die Vorgeschichte ist eine Serie

Man muss diese Vorgeschichte kennen, sonst wirkt der Fall wie ein Betriebsunfall. Im Mai demonstrierten in München junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trug ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!" – Polizistinnen und Polizisten bahnten sich unter Einsatz von Gewalt und mit Schlagstöcken einen Weg zu ihr, um ihre Personalien zu erheben, und die Polizei kündigte später ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung des Bundeskanzlers an. Im März konfiszierte die Berliner Polizei einem 18-Jährigen das Schild „Merz leck Eier". In beiden Fällen wurde die zweifelhafte Ehre des Regierungschefs zum Prüfstein der Meinungsfreiheit gemacht – nicht das Verhalten des Staates. Rechtsgrundlage: keine. Nur polizeiliche Praxis, und die fällt hartnäckig gegen die Kritik der jeweils Regierten aus.

Der Preis: Fotos heute, Grundrechte morgen

Die GFF verlangt nichts Exotisches, sondern das Selbstverständlichste der Welt: Ein Anlass muss vorliegen, wer fotografiert – Straftatverdacht oder konkrete Gefahr. Man kann dagegen halten, dass die Polizei Material für die Verfolgung echter Straftaten braucht und Fotografieren an sich kein Eingriff sei. Dieser Einwand ist der freundlichste, und er ist ernst zu nehmen. Aber er verkennt die Verhältnismäßigkeit: Für ein Bild, das einen Handyvideo-Clip als Beweismittel wert wäre, werden Tausende mit erfasst, die nichts getan haben – und die fotografierten Transparente sind keine Kapitalverbrechen, sondern Meinungen. Wer systematisch und anlasslos sammelt, baut auf Vorrat Daten auf, deren Nutzen morgen niemand mehr kontrolliert: Bildabgleich, Gesichtserkennung, Verknüpfung mit anderen Dateien. Die Technik dafür existiert längst, sie ist billig und frei verkäuflich. Eine Zuordnung „Gesicht zu Meinung" ist dann nur noch eine Frage der Abfrage.

Ja, aber – es kann auch anders gehen

Man muss der Politik zugute halten, dass Demonstrationen für die Polizei ein harter Job sind: gewaltbereite Gruppen, Vermummung, Pyrotechnik. Es braucht Beweissicherung, und es braucht die Möglichkeit, Straftaten zu ahnden. Nur folgt daraus nicht die anlasslose Allround-Fotografie von Plakaten. Die mildere Alternative liegt auf der Hand: Dokumentation nur bei konkretem Anfangsverdacht, dokumentierte Anlässe, Löschfristen für Aufnahmen ohne Fund, getrennte Speicherung und Löschpflicht für Bilder Unbeteiligter. Genau das wäre der Maßstab, den ein Rechtsstaat sich selbst setzen müsste. Diese Klage zwingt das Verwaltungsgericht Berlin, ihn endlich zu benennen – und darüber entscheidet dann nicht mehr die Polizei allein, sondern ein Gericht. Das ist kein Angriff auf die Innere Sicherheit. Das ist ihr Preis in einer Demokratie, die ihre eigenen Spielregeln ernst nimmt.

Wer Transparente trägt, übt ein Grundrecht aus, das dieser Staat ausdrücklich garantiert hat. Dass ausgerechnet die Berliner Polizei daraus einen Fototermin macht, ist der eigentliche Skandal – und ob sie das durfte, wird jetzt verhandelt. Es ist höchste Zeit.

Quelle: netzpolitik.org – Polizei fotografierte anlasslos Demonstrierende mit Transparent

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