Erst die Journalisten, dann der Sender: Wie die AfD in Sachsen-Anhalt die Pressefreiheit unter Druck setzt

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Der Satz fiel beiläufig, und genau das macht ihn so bemerkenswert. Nach der konstituierenden Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt in Magdeburg hat der AfD-Politiker Ulrich Siegmund dem ZDF-„heute-show“-Reporter Fabian Köster nahegelegt, sich einen neuen Job zu suchen – und dabei ausdrücklich auf die von seiner Partei geplante Kündigung des Medienstaatsvertrags verwiesen. Auslöser des Gesprächs war laut dem am Freitagabend ausgestrahlten Beitrag die Frage nach der Vetternwirtschafts-Affäre der AfD Sachsen-Anhalt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den Vorgang scharf verurteilt. „Erst kritische Journalisten unter Druck setzen, dann Sender abwickeln wollen: Das ist kein Medienkonzept, das ist pure Einschüchterung“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Wer kritische Berichterstattung mit der beruflichen Existenz verknüpfe, überschreite eine rote Linie.
Der Adressat war nicht der Reporter, sondern sein Arbeitgeber
Man kann über Satire streiten, über Interviewfragen, über Tonlagen. Man kann Journalisten kritisieren, verklagen, ignorieren, ihnen die Akkreditierung entziehen wollen – das ist alles Teil einer offenen Auseinandersetzung. Etwas anderes passiert, wenn ein Politiker einem Angestellten erläutert, dass sein Arbeitgeber demnächst verschwinden soll. Damit wird aus einer Interviewsituation ein Machtverhältnis: Die Aussage trifft nicht nur den Reporter, sondern jeden in der Redaktion, der denselben Satz hört. Pressefreiheit ist keine Berufsstand-Frage, sondern eine Infrastrukturfrage – sie entscheidet, ob Bürgerinnen und Bürger überhaupt noch unabhängig erfahren, was in ihrem Landtag passiert. Und die Drohung ist nicht bloß rhetorisch: Die AfD in Sachsen-Anhalt will die Rundfunk-Staatsverträge „als erste Amtshandlung“ kündigen, den Rundfunkbeitrag abschaffen und einen sogenannten „Grundfunk“ einführen.
Was von „Sender abwickeln“ rechtlich übrig bleibt – und warum die Drohung trotzdem wirkt
Hier lohnt die Nüchternheit, die solchen Ankündigungen am besten tut. Für die Kündigung von Staatsverträgen braucht es in Sachsen-Anhalt die Zustimmung des Landtags, die Frist beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre und die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich – eine Ende 2026 erklärte Kündigung würde also frühestens zum 1. Januar 2029 wirksam. Andere Länder könnten klagen, der MDR selbst wegen einer möglichen Verletzung seiner Rundfunkfreiheit nach Karlsruhe gehen. Und der MDR-Staatsvertrag bindet drei Länder: Als Zwei-Länder-Anstalt würde der Sender in Sachsen und Thüringen weiter existieren – Sachsen-Anhalt verlöre seinen Einfluss und sein regionales Programm, nicht aber das Problem. Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformierbar, aber als Gegengewicht zum werbefinanzierten privaten Rundfunk zu erhalten ist, hat das Bundesverfassungsgericht in vielen Urteilen festgestellt. Die Abwicklung ist also ein Projekt über Jahre, mit offenem Ausgang und erheblichem juristischem Risiko. Genau deshalb ist die Drohung so wirksam: Sie braucht keine Unterschrift unter einen Vertrag. Es reicht, dass Redaktionen sie in ihre Kalkulation aufnehmen.
Die zweite Ebene: die Gänge des Landtags
Dazu kommt ein zweiter Vorgang, über den der DJV sich besorgt zeigt. Nach Berichten soll Köster im Anschluss von einem Team des AfD-nahen Portals „Deutschland-Kurier“ durch die Gänge des Landtags verfolgt worden sein. Beuster fordert deshalb, parlamentarische Räume als Orte abzusichern, „an denen Journalistinnen und Journalisten frei und sicher arbeiten können“ – die Verantwortlichen in den Landtagen müssten den Schutz journalistischer Arbeit sicherstellen. Das ist in Sachsen-Anhalt kein Nebensatz, sondern eine Frage der Zuständigkeit: Das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Räumen des Landtags übt der Landtagspräsident aus – seit dem 6. Oktober Tobias Rausch (AfD), der als zentrale Figur genau jener Vetternwirtschafts-Affäre gilt, nach der Köster gefragt hatte. Die vom Landesverband eingesetzte Kommission, die fragwürdige Anstellungsverhältnisse aufklären sollte, hat Monate später noch keine Ergebnisse vorgelegt. Der Verband wertete die Berichterstattung über die Affäre seinerzeit vor allem als „Medien-Kampagne“.
Ja, das System braucht Reform – aber Reform ist nicht das, was hier passiert
Man muss die Gegenposition ernst nehmen, sonst wird die Debatte zur Selbstbestätigung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist teuer, seine Strukturen sind träge, seine Gremien intransparent, und es gibt gute Gründe, über Beitragshöhe, Auftrag und Programmgrenzen zu streiten. Eine Partei, die mit dem Versprechen antritt, das zu ändern, ist damit nicht automatisch eine Gefahr für die Freiheit – sie ist eine Partei mit einem Mandat zur Veränderung, und viele Wähler teilen dieses Anliegen aus ganz unpolitischen Gründen. Aus Sicht der AfD ist die Aufmerksamkeit für ihre Personalangelegenheiten eine Kampagne, die sie aushalten müsse; sie sieht sich als Opfer einseitiger Berichterstattung. Das kann man bestreiten, aber es ist eine nachvollziehbare politische Position.
Der Unterschied liegt in der Methode. Wer einen Sender umbauen will, muss dessen Journalisten nicht an ihren Arbeitsplatz erinnern; wer die Vetternwirtschaftsvorwürfe für eine Kampagne hält, kann klagen, Gegendarstellungen verlangen oder die Recherche mit Fakten widerlegen. Der Hinweis auf die geplante Kündigung in einem Gespräch mit dem Angestellten ist nichts davon. Er verlegt den Streit über die Berichterstattung von der Sachebene auf die Existenzebene – und er funktioniert gerade deshalb, weil Hausrecht, Ausschüsse und Mehrheiten im Magdeburger Landtag inzwischen andere sind.
Fazit: Es geht nicht um einen Satz, sondern um ein Signal
Die Pressefreiheit stirbt nicht durch ein Verbot. Sie erodiert, wenn für einen Recherchebesuch im Landtag ein berufliches Risiko mitgedacht werden muss; wenn ein Reporter durch Flure verfolgt wird und sich niemand zuständig fühlt; wenn der Arbeitgeber eines Kritikers als Verhandlungsmasse in einem Interview auftaucht. Die Forderung des DJV ist denkbar bescheiden: Parlamentarische Räume müssen sichere Arbeitsorte sein. Das umzusetzen ist keine Frage von Gesinnung, sondern von Hausordnung, Akkreditierung und Konsequenzen – und es steht in der Verantwortung derer, die das Hausrecht ausüben. Der Preis, um den es geht, ist nicht der Rundfunkbeitrag. Es ist die Selbstverständlichkeit, dass ein Landtag ein Ort ist, an dem man Fragen stellen darf.
Quelle: taz.de – DJV verurteilt AfD-Drohung gegen ZDF-Reporter
Quelle: tagesschau.de – Wie realistisch sind die Rundfunk-Pläne der AfD?
Quelle: CORRECTIV – Von Vetternwirtschaft zum Landtagspräsidenten
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