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BND & Verfassungsschutz: Deutschlands Geheimdienste bekommen Sabotage-Befugnisse

BND & Verfassungsschutz: Deutschlands Geheimdienste bekommen Sabotage-Befugnisse

📷 Drew Patrick Miller

Sabotage-Befugnisse für den BND: Schutz oder schleichender Umbau des Rechtsstaats?

Das Bundeskabinett beschließt am 12. August eine Reform, die man im ersten Moment für einen Satz aus einem Politthriller halten könnte: Deutschlands Geheimdienste sollen künftig nicht mehr nur beobachten, sondern „aktiv abwehren" dürfen. Der rund 700 Seiten starke Gesetzentwurf erlaubt dem BND, IT-Infrastruktur fremder Mächte während laufender Cyber- oder Desinformationsattacken zu manipulieren – im Verteidigungsfall sogar Sabotageakte. Auch der Verfassungsschutz bekommt neue Werkzeuge. Die Frage ist nicht, ob wir Cyberangriffe abwehren müssen. Die Frage ist, ob ein Rechtsstaat dabei aufhört, einer zu sein.

Warum die Reform überhaupt kommt

Die Vorgeschichte ist entscheidend: Es ist kein selbstgefälliger Machtzuwachs aus dem Bauch heraus. Das Bundesverfassungsgericht hat den BND bereits 2020 in seiner Auslandsüberwachung gerügt und Nachbesserungen verlangt – mit Frist Ende 2026. Der neue Gesetzentwurf reagiert also auch auf Karlsruhe. Positiv ist dabei ausdrücklich zu verbuchen, dass die Reform echte Kontrollmechanismen vorsieht: Ein Unabhängiger Kontrollrat aus Juristinnen und Juristen soll intensive Überwachungsmaßnahmen künftig vorab prüfen und die laufende Datenschutzkontrolle übernehmen. Zudem wird die Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre begrenzt – das ist ein Fortschritt gegenüber dem status quo, in dem Verdachtsfälle zum Dauerzustand werden konnten. Wer ehrlich abwägt, muss diese Elemente anerkennen.

Die „Ja, aber"-Perspektive: Wo die Gefahr lauert

Allerdings – und hier beginnt die Sorge – ist die Grenze zwischen Abwehr und Angriff fließend. Wenn der BND die IT-Infrastruktur eines fremden Staates „manipulieren" darf, dann ist das in der Sache staatlich sanktionierte Hacking. Ob diese Befugnis im Ernstfall auf die unmittelbare Abwehr eines Angriffs begrenzt bleibt oder sich zur offensiven Cyberkriegsführung ausweitet, entscheidet sich nicht im Gesetzestext, sondern in der Grauzone von Definitionen. Wer definiert den „Verteidigungsfall"? Welches Gremium muss zustimmen, bevor ein Server in einem Drittland lahmgelegt wird? Der Kontrollrat ist eine gute Antwort – aber nur, wenn er wirklich vorab entscheidet und nicht hinterher abnickt.

Der Branchenverband VATM weist zudem auf ein praktisches Problem hin: Unklar bleibt, welche Unternehmen konkret verpflichtet werden und wie weit die rechtliche Verfügungsbefugnis reicht. Das ist kein Nebenschauplatz. Wenn Telekommunikationsanbieter und Rechenzentren in die „aktive Abwehr" eingebunden werden sollen, tragen private Firmen plötzlich staatliche Hoheitsverantwortung – mit allen Haftungs- und Rechtsunsicherheiten, die das für die Unternehmen und ihre Kunden bedeutet. Die Rechnung zahlen am Ende nicht nur die Geheimdienste, sondern die digitale Infrastruktur, auf der unser Alltag beruht.

Ein Balanceakt, den wir nicht verschlafen dürfen

Natürlich ist die Bedrohung real. Russische Sabotageakte, Attacken auf kritische Infrastruktur, Desinformationskampagnen vor Wahlen – wer die Nachrichten der vergangenen Monate verfolgt hat, weiß, dass defensive Blindheit keine Option ist. Auch die Debatte um Online-Durchsuchungen im Inland wird mit guten Gründen geführt, denn Extremisten und Terroristen nutzen dieselbe Technik wie wir alle. Aber genau deshalb gilt: Je mächtiger der Staat wird, desto stärker muss die unabhängige Kontrolle sein. Der Kontrollrat ist ein Schritt in die richtige Richtung – er darf aber nicht das Feigenblatt sein, unter dem die Befugnisse still wachsen. Wir sollten die kommenden Monate genau beobachten, wie dieses Gesetz in der Praxis angewendet wird. Die Demokratie übersteht Bedrohungen von außen meist besser als die Aushöhlung von innen.

🔗 Quelle: DIE ZEIT – Kabinett will Nachrichtendiensten „aktive Abwehr" erlauben

©Drew Patrick Miller/Unsplash

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