5,40 Euro pro Maske: Was das Gesundheitsministerium über den wahren Marktpreis wusste

📷 Picsum/Unsplash
Es ist ein Satz, der eine ganze Beschaffungspolitik in Frage stellt. Am 27. April 2020 schrieb Ingo Behnel, der im Bundesgesundheitsministerium für die Maskenbeschaffung zuständig war, an den Anbieter Michael Dornow: „Preis ist auch marktgerecht (heute rund 1,95 Euro für KN95).“ Zu diesem Zeitpunkt wusste das Ministerium also, was eine Atemschutzmaske auf dem Weltmarkt kostete. Wenige Tage zuvor war bereits eine Bestellung von 100 Millionen Masken bei der Schweizer Firma Emix Trading auf den 23. und 24. April datiert worden – zu 5,40 Euro pro Stück. Das ist fast das Dreifache dessen, was der zuständige Beamte selbst als marktgerecht bezeichnet hatte, und 90 Cent mehr als der Festpreis, den der Bund im Open-House-Verfahren allen Lieferanten bis zum 30. April zugesagt hatte. Auf 100 Millionen Stück gerechnet sind das 90 Millionen Euro mehr als beim eigenen Festpreis – und 345 Millionen Euro mehr, als es zum Marktpreis gekostet hätte.
Eine Notlage erklärt Preise, aber nicht fehlende Verträge
Man muss den April 2020 fair erzählen. Es war die Zeit, in der Pflegekräfte mit selbstgenähten Stoffmasken arbeiteten, in der Kommunen um Lieferungen bettelten und in der der Staat um jedes Flugzeug aus China froh war. In einer solchen Lage zahlt man Aufschläge, und wer heute vom Schreibtisch aus schlaue Einkaufspreise fordert, betreibt Rückwärtsbetrachtung. Die Notlage erklärt also, warum der Bund teuer kaufte. Sie erklärt aber nicht, was danach passierte: Der Sudhof-Bericht, den Spahns Nachfolger Lauterbach in Auftrag gegeben hatte, hält in einer Fußnote fest, dass „förmliche Verträge bisher nicht aufgefunden werden konnten“. Die Verhandlungen mit Emix liefen dem Bericht zufolge über Spahns Abgeordneten-Account – nicht über das Ministerium, nicht über ein Vergabeverfahren, nicht über nachvollziehbare Akten. In der Leistungsbeschreibung waren unter „oder gleichwertige Normen“ auch in Europa nicht zugelassene Masken aufgeführt; Händler konnten billige chinesische KN95-Waren einkaufen und zum FFP2-Festpreis an den Bund weiterreichen. Der TÜV Nord bewertete später nach Angaben des Berichts 48 Prozent der geprüften Masken als mangelhaft – das Ministerium erkannte dennoch einen Großteil als mangelfrei an und bezahlte. Die Klarstellungsvereinbarung dazu unterzeichnete Behnel; rund fünf Jahre blieb sie öffentlich unbekannt.
Die Gegenrede hat Argumente – aber sie greift zu kurz
Spahn und Behnel verweisen darauf, aus dem Ministerium ausgeschieden zu sein und keinen Zugang mehr zu den Vorgängen zu haben; eine Sprecherin erklärt, Spahn habe „in der absoluten Notlage einer Jahrhundertpandemie nach bestem Wissen und Gewissen“ entschieden. Emix betont, die Zürcher Staatsanwaltschaft habe die Strafuntersuchung nach fünf Jahren vollständig eingestellt – weder Preise noch Margen hätten Wucher erfüllt, Hinweise auf Bestechung oder Veruntreuung habe es nicht gegeben. Das ist ein ernst zu nehmender Punkt, und es wäre falsch, aus einem Einkaufspreis eine Straftat zu konstruieren. Nur: Die haushaltsrechtlichen Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten auch dann, wenn niemand strafrechtlich schuldig ist. Die Vergaberechtsexpertin Ute Jasper bringt es auf den Punkt: Kauft der Bund oberhalb des Marktpreises und weiß das, ist das haushaltsrechtlich, vergaberechtlich und rechtlich bedenklich und „sehr kritisch“. Genau darum geht es – nicht um kriminelle Energie, sondern um die Frage, ob ein Ministerium Steuergeld so einsetzt, wie es das Haushaltsrecht von ihm verlangt.
Es geht nicht um Masken, es geht um Kontrollierbarkeit
Der eigentliche Skandal liegt tiefer als bei den 5,40 Euro. In einer Demokratie darf staatliches Handeln nicht daran scheitern, dass es niemand mehr rekonstruieren kann. Wenn Verhandlungen über einen privaten Abgeordneten-Account laufen, wenn Verträge über Jahre nicht auffindbar sind, wenn eine Klarstellungsvereinbarung über Qualitätsmängel fünf Jahre in der Schublade liegt, dann ist nicht nur der Einkauf schlecht – dann ist die Kontrolle ausgefallen. Ausnahmelagen sind der Moment, in dem Institutionen am wenigsten geschützt sind: Parlamente tagen eingeschränkt, Gerichte arbeiten langsamer, Prüfbehörden kommen nicht hinterher, und die Exekutive beschafft im Eiltempo ohne Ausschreibung. Wer in einer solchen Lage 540 Millionen Euro bewegt, trägt umso mehr Verantwortung für Akten, Verträge und Normen. Die Corona-Kommission des Bundestages befasst sich am Montag mit den umstrittenen Kaufmethoden – sie sollte nicht nur nach Preisen fragen, sondern nach der Architektur der Kontrolle.
Was bleibt
90 Millionen Euro gegenüber dem eigenen Festpreis, 345 Millionen gegenüber dem, was der zuständige Beamte selbst als marktgerecht bezeichnete. Das Geld ist ausgegeben, ein Teil der Masken war mangelhaft, und die Aufklärung beginnt fünf Jahre später. Das ist die eigentliche Lehre für die nächste Krise: Nicht der Preis in der Not ist das Problem, sondern die Frage, ob ein Staat nach der Not in der Lage ist, sein eigenes Handeln offenzulegen. Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Nachvollziehbarkeit – das sind keine bürokratischen Nebensächlichkeiten, sondern die Bedingungen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger dem Staat in der nächsten Ausnahmelage überhaupt noch vertrauen können.
Quelle: tagesschau.de – Recherche zu Corona-Maskengeschäften
💬 Zur Diskussion: Tritt unserer Free Speech Forever Telegram-Gruppe bei!